Anschlagtafel

Herzlich Willkommen

Jagdleiter: Michael Reidinger

Das Jagdgebiet umfasst rund 1200 Hektar Ackerland und 350 Hektar Wald. Die Hauptwildarten sind das Rehwild, der Feldhase und Schwarzwild - Rotwild ist vereinzelt anzutreffen. Der Fasanenbestand und auch der Hasenbestand sind in den letzten Jahren zurückgegangen.

Die Jäger erfüllen im Auftrag des Landes NÖ eine wichtige öffentliche Aufgabe, nämlich die Hege und Pflege der Wildbestände. Die Jäger haben deshalb nicht nur das Recht, die Bestände des jagdbaren Wilds nachhaltig zu nutzen, sondern auch die Pflicht, die zur Gesunderhaltung des Wildes sowie zur Verhütung übermässiger Wildschäden nötigen Abschüsse zu tätigen und sind so im Rahmen der Rechtsordnung für einen den örtlichen Verhältnissen angepassten Wildbestand verantwortlich. Sie kümmern sich auch um kranke, verletzte, durch Verkehrsunfälle getötete Tiere und helfen mit, die Verbreitung von Tierseuchen einzudämmen.

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Ein Jäger, der kein Brauchtum pflegt, das Wild nicht füttert und nicht hegt, der nur zum Schießen ist im Wald, nicht richtig anspricht eh'es knallt, gewissenlos lässt Nachsuchen sein, gibt besser ab den Jägerschein. Wer sinnvoll Flint' und Büchs' benützt das edle Stück vorm Raubzeug schützt, dem Wilderer das Handwerk legt und stehts nach bestem Vorbild hegt, das Wild vorm Hungerstod bewahrt, der lebt nach rechter Waidmannsart.

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Die Jagd stellt eine Form der Nutzung natürlicher Ressourcen dar wie Land-, Forstwirtschaft oder Fischerei. Die Nutzung von Wildtierbeständen orientiert sicht, genauso wie in allen anderen Wirtschaftsbereichen auch, am Prinzip der Nachhaltigkeit.

Die Jäger erfüllen diese Pflichten zugunsten eines gesunden Wildbestands und zugunsten intakter Lebensräume mit grossem persönlichem und zeitlichem Engagement.



Um diese Aufgaben zweckmässig erfüllen zu können, braucht es verschiedener und sich ergänzender Jagdmethoden. Als effiziente und wildschonende Jagdmethoden hat sich neben Ansitzjagd auch die Bewegungsjagd bewährt. Natürlich unter Einsatz von Jagdhunden -  speziell ausgebildete Hunde. Dass die Bewegungsjagden tierschonend sind, garantieren die im Jagdgesetz aufgeführten Bestimmungen zum Einsatz von Jagdhunden und zum Einsatz der korrekten Munitionsarten.

Bei Bewegungsjagden (Treib- und Drückjagden) wird das Wild durch Jagdgehilfen (Treiber) und Jagdhunde, welche der Duftfährte des Wilds folgen, aus den Verstecken (Einständen) gedrängt. Die Wildtiere nehmen die Hunde sowie die Treiber bereits auf grössere Distanz wahr und ziehen auf den gewohnten Wegen (Wechsel) langsam und ruhig in umliegende Einstände. Die Jäger kennen die häufig benutzten Wechsel der Tiere, warten entlang dieser, beurteilen das Wild und wenn alle Vorgaben erfüllt sind, werden die ausgewählten Stücke sicher erlegt.
Die Tiere werden also nicht dauerhaft und in direktem Sichtkontakt (bis zur Erschöpfung) verfolgt oder gehetzt, sondern auf grössere Distanz aus ihren Einständen gedrängt.

Bei den Bewegungsjagden handelt es sich um eine zweckmässige Jagdmethode zur Regulierung der Reh-, Fuchs- und Wildschweinbestände. Die Bewegungsjagd verfolgt das Ziel, mit vertretbarem Aufwand den vorgegebenen Abschuss gemeinschaftlich zu erreichen. Die Durchführung von Bewegungsjagden richtet sich dabei nach dem Wildbestand, dem Lebensraum und den räumlichen Schadensschwerpunkten (beim Rehwild Verbiss- und Fegeschäden an jungen Waldbäumchen, bei Wildschweinen Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen).

Die Bewegungsjagden finden im Jagdgebiet Patzmannsdorf hauptsächlich in den Monaten Oktober, November und Dezember statt. Gleiche Waldgebiete werden dabei nur so wenig wie notwendig, in der Regel ein- oder zweimal pro Saison, bejagt.

Um eine größere Beunruhigung des Wildes in der Hauptsetz- und Brutzeit zu verhindern erfolgen die notwendige Regulierungen hauptsächlich im Herbst und Winter. Wenn nur mit Einzeljagd bzw. Ansitzjagd die Bejagung erfolgen würde, wären die Sicherheitsrisiken größer ("Wildschweinbejagung nur bei Dunkelheit") und die nachtaktiven Tiere würden die Statistiken der Vehrkehrsunfälle massiv negativ beeinflussen.

Die freie Wahl der geeigneten Jagdmethode dient somit auch der Schonung der Wildtiere.

Speziell bei den Wildschweinen hat sich herausgestellt, variantenreich zu bejagen, weil sie jede gleichbleibende Form der Bejagung schnell durchschauen. Mit einer Kombination von revierübergreifenden Bewegungsjagden im Winter, der Ansitzjagd und der Pirsch kann der Wildschweinbestand nachhaltig reguliert werden. Denn dieser hat sich in den letzten Jahren durch die Veränderung der landwirtschaflichen Nutzung der Felder erheblich erhöht.

Die richtigen Jagdmethoden sind auch im Hinblick auf die Gesunderhaltung des Wilds unerlässlich. Dank der umsichtigen Jagd ist unser Jagdgebiet frei von Wildseuchen wie der Tollwut oder der Schweinepest.



Das NÖ Jagdgesetz und die entsprechenden Verordnungen regeln den Schutz des Wildes, die Jagd sowie die Verhütung und Abgeltung von Wildschäden. Es bezweckt, die Artenvielfalt und Lebensräume der einheimischen und ziehenden Wildtiere zu erhalten - alles unter Rücksichtnahme auf die Interessen der Land- und Forstwirtschaft. Es schützt die einheimischen Wildtiere vor der unkontrollierten Ausbreitung nichteinheimischer Wildtiere und begrenzt die von Wildtieren verursachten Schäden an Wald, landwirtschaftlichen Kulturen und Nutztieren auf ein tragbares Mass. Es hilft, Konflikte zwischen dem Schutz der Wildtiere und anderen Interessen zu vermeiden und gewährleistet eine nachhaltige Jagd. Es überträgt diese wichtige Aufgabe den Jägern. Sie sind dafür verantwortlich, die Wildtierbestände den örtlichen Verhältnissen anzupassen, so dass Schäden an Wald, landwirtschaftlichen Kulturen und Nutztieren vermindert werden können. Diesen gesetzlichen Auftrag können die Jäger nur dann erfüllen wenn sie ausgebildet (Jagdprüfung) sind und nachgewiesen haben, dass sie die verschiedenen Jagdmethoden anwenden können.



Die Naturlandschaften, die es vor hunderten Jahren noch gab, haben wir nicht mehr. Die von wirtschaftenden, erholungssuchenden und Sport treibenden Menschen beeinflusste Natur und Tierwelt ist ständig in Veränderung. Manche Tierarten sind bedroht (Fasan, Feldhase ...) und andere vermehren sich unüberschaubar den landwirtschaftlichen Gegebenheiten entsprechend in manchen Gegenden (Wildschweine, ...). Aus diesen Gründen und da auch der Jäger eine viel größere Zahl von Tierarten hegt und schützt als bejagt ist er in Zukunft noch mehr gefordert und auf gute Zusammenarbeit mit der Bevölkerung angewiesen.

  Bitte beachten Sie Hinweise [ OnlineKalender oder Anschlagtafeln ] an Spaziergänger, Jogger, Naturfreunde, Waldarbeiter, Pilzesucher, Holzsucher, Reiter etc. um etwaige "Freizeit"gestaltung anzupassen bzw. sich auf die Jagd und ggf. auf die Sperrung des Waldes oder des Jagdgebietes einstellen zu können.

 

Waidmannsheil (Oskar Riesentahl, 1830-1898)

 
Das ist des Jägers Ehrenschild,
Daß er beschützt und hegt sein Wild,
Waidmännisch jagt, wie sich’s gehört,
Den Schöpfer im Geschöpfe ehrt!
Das Kriegsgeschoß der Haß regiert, -
Die Lieb’ zum Wild den Stutzen führt:
Drum denk’ bei Deinem täglich Brot
Ob auch Dein Wild nicht leidet Noth?
Behüt’s vor Mensch und Thier zumal!
Verkürze ihm die Todesqual!
Sei außen rauh, doch innen mild, -
Dann bleibet blank Dein Ehrenschild!
     

Noch zum Abschluss: Weniger als ein Prozent des gesamten Fleischverbrauches in Österreich entfällt auf Wildfleisch. Dabei gilt Wildbret im Allgemeinen und Rehwild, Rotwild, Hase oder Rebhühner im Besonderen als ausserordentlich gesunde Alternative zu industriellem Rind-, Schweine- oder Hühnerfleisch. Wenn man an das vielleicht süße Bambi denkt, kann man eventuell leicht davor zurückschrecken Wildfleisch zu essen. Doch Hirsch, Reh oder Hase können ohne schlechtes Gewissen genossen werden. Die Bauern bewirtschaften große Flächen mit leckeren Pflanzen und es fehlen natürliche Feinde - deshalb haben Jäger eben gewisse Abschussquoten, die sie erfüllen müssen, um die Anzahl von Wildtieren einzudämmen. Außerdem gibt es Schonzeiten, in denen jagdbares Wild nicht bejagt werden darf.


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