PFARRGEMEINDERATSWAHL 2017 - Sonntag, 19. März

Eine Pfarrgemeinde ist auf viele fleißige Köpfe und Hände angewiesen, die sich ehrenamtlich in die Arbeit mit einbringen. In den einzelnen Gruppen können Sie sich mit anderen austauschen und viele schöne Erfahrungen sammeln. Daneben aber gibt es auch viele Möglichkeiten, bei denen Sie Ihre Talente besonders einsetzen können - wie zum Beispiel im Pfarrgemeinderat.

Wenn Sie im Pfarrgemeinderat mitarbeiten wollen, so melden Sie sich bitte bis 13. Februar2017 persönlich bei Herrn Pfarrer Franz Haslinger, dem Pfarrgemeinderat oder dem Wahlvorstand.

Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist es, in allen Fragen, die die Pfarre betreffen, je nach Fachbereich und unter Beachtung diözesaner Regelungen beratend bzw. beschließend mitzuwirken und für die Einheit in der Pfarre Sorge zu tragen.

Der Pfarrgemeinderat trägt für das Leben und die Entwicklung der Pfarrgemeinde Verantwortung. Unter der Leitung des Pfarrers gestalten gewählte Frauen und Männer das Pfarrleben als Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung aller Gläubigen. Ausgehend von der Situation der Menschen am Ort, dem sozialen und kulturellen Milieu, arbeitet der Pfarrgemeinderat an der Entwicklung der Gemeinde, damit sie als Lebensraum glaubwürdig ist.

Am Sonntag, 19. März 2017 wird in unserer Pfarre der Pfarrgemeinderat (PGR) auf 5 Jahre gewählt. 6 Personen sind entsprechend der Katholikenzahl zu wählen. Die darüber hinaus gewählten Menschen sind gerne eingeladen, in der Pfarre mitzuarbeiten und mitzugestalten - so wie es seit vielen Jahren in der Pfarre Patzmannsdorf üblich ist!

Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die
• am diözesanen Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet oder davor das Sakrament der Firmung empfangen haben,
• am Wahltag einen Wohnsitz im Pfarrgebiet haben bzw. regelmäßig am Leben der Pfarrgemeinde teilnehmen. Diese Feststellung ist von der Wahlkommission zu treffen. Auch Kinder vor Erreichung der Wahlberechtigung haben eine Stimme. Das Stimmrecht wird von den erziehungsberechtigten Eltern ausgeübt. Erziehungsberechtigte Eltern vereinbaren, wer das Stimmrecht für die Kinder ausübt. Ein Erziehungsberechtigter hat die Stimme/n für das/die Kind/er im Wahllokal abzugeben.

>>> Kinderstimmrecht

Wählbar sind wahlberechtigte Katholiken,
• die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
• sich zu Glaube und Ordnung der Kirche bekennen,
• ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Kirchenbeitrags nachkommen und
• bereit sind, Aufgaben und Pflichten im PGR zu erfüllen.

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So sieht der Stimmzettel aus. Für jeden wahlberechtigten Wähler ist dieser vorab in die Häuser gebracht worden. Der Stimmzettel kann dann am Wahltag vor dem Gottesdienst ab 8.30 Uhr und nach dem Gottesdienst bis 11.30 Uhr im Kindergarten Patzmannsdorf abgeben werden. Information dazu finden Sie auch in der Wochenordnung der Pfarre in der Kalenderwoche 10/2017.

 


>>> PGR-Wahl 2007
>>> PGR-Wahl 2012
>>> Pfarrgemeinderat 2012-2017
>>> www.pgr.at