Neue Wege im Bereich von
„Umkehr, Buße und Versöhnung“
in unserer Pfarre
„Ritus und
Formeln des Bußsakramentes sollen revidiert werden“,
erklärte das Zweite Vatikanum, „dass sie Natur und Wirkung
des Sakramentes deutlicher ausdrücken“ (1963). Eine römische
Arbeitsgruppe sammelte das theologische Material zu diesen Fragen
uns sah sich sofort konfrontiert mit dem Wunsch nach der Möglichkeit
allgemeiner Bußfeiern mit Generalabsolution. Diese Form der
Buße war bis ins 6. Jahrhundert gang und gäbe. Die irischen
Mönche brachten die Ohrenbeichte in unsere Lande als Milderung
für die Bußpraxis des öffentlichen Bekenntnisses
vor versammelter Gemeinde. Seit Jahrhunderten gab es keine Reform
der Bußpraxis mehr, mit Ausnahme des „Schweizer Sonderrechts“.
Die Schweizer Bischofskonferenz setzte nachdrücklich in Verhandlungen
mit den vatikanischen Stellen auf die Praxis des Bußgottesdienstes
mit Generalabsolution und erreichte 1973 ein Sonderrecht für
die Schweiz. Sagen wir
es offen: Viele Menschen können mit der Beichte
nichts mehr anfan-gen. Das hat verschiedene – verständliche,
aber auch unberechtigte Gründe:
Lebensfremde Beichtspiegel, Druck von der Kirche, Koppelung
von Beichte und Kommunionempfang, schlimme Erfahrungen im Beichtstuhl
mit Priestern, die einzige von der Glaubenskongregation vorgesehene
Bußpraxis, Verlust der vielfältigen Formen der Versöhnung,
die Formelhaftigkeit und Weltfremdheit, fernab jeder Lebensweltlichkeit
der Menschen. All dies förderte die inhaltliche Aushöhlung
der Beichte.
In der Alten
Kirche (3./4. Jhdt.) mussten sich die Büßer, ähnlich
den Taufbewerbern auf den Weg machen, um ihre
Lebenspraxis zu ändern und
sich auf die Wiederversöhnung mit Gott vorbereiten.
Das geschah in der Zeit der 40 Tage vor Ostern. Für die
schweren Sünden musste Busse getan und gefastet werden.
Die Besonderheit der Einzelbeichte war nicht die Lossprechung,
diese gab es nämlich
lange Zeit gar nicht, das Besondere war die persönliche
Aussprache (genannt: Laienbeichte), und die konnte eben auch
vor einem Laien
geschehen, vor dem Ehemann, vor der Frau, vor einem Vertrauten
der den Sünder dann seelsorglich während dieser Bußzeit
begleitete. Erst allmählich kam die Lossprechung dazu,
und die Beichte entwickelte sich zu einem „privaten“ Bußsakrament.
In der Folgezeit wurde daraus die jährliche Beichtpflicht
in der österlichen Zeit. Später ist sie zur regelmäßigen
„Andachtsbeichte“ verkommen. Dabei gingen der gemeinschaftliche
wie liturgische Charakter von Umkehr und Versöhnung völlig
verloren. Die Überprüfung unserer Lebenspraxis steht
bei uns allen an. Daher:
Umkehr
- Busse – Versöhnung als Weg mit zwei Stationen:
Aschermittwoch (9. Februar) + Bußgottesdienst (26. Februar
05) |