Sa. l. November ALLERHEILIGEN
9.00 Uhr Feierliche Festmesse + Vater Karl Denner +Stefan Schmidl
14.00 Uhr Friedhofsgang
So 2. November 31. So. JK ALLERSEELEN
9.30 Uhr + alle armen Seelen, H 37 + Eltern Weigl u. Vater Böck
MONATSSAMMLUN6
Do. 6.
Nov, 16.30 Uhr Hl. Messe in Patzenthal, + Elt. Jos. u. Gertrude Hofmann
u. Verw. (KR Thorn)
So. 9. Nov. 32.So.JK PATROZINIUM unserer Pfarre St. MARTIN
9.00 Festmesse + Eltern Bergdold u. Tante Zieger
nach der Messe Weinsegnung und Verkostung des neuen Weins im
Pfarrgarten in d. renovierten Garage - Glühwein - Brotaufstriche
Männerwallfahrt nach Klosterneuburg: Abfahrt U. Stinkenbrunn
12.15 Uhr
vor der Kirche. Treffpunkt in Klosternbg: 13.30 Uhr
Do. 13. Nov. 16.30 Uhr Hl. Messe +
Elt. Reidinger (Bauernfeind) + Bruder Erwin + F.Auer (KR Thorn)
So. 16. November 33. SO. JK.
9.00 Uhr Hl. Messe (Dr. J. Klima)
+ Mutter Marie'Schü+z u. Großeltern, Schwägerin Denner,
Schwiegereltern,
+ zur Danksagung Fam. Max, Rothmaier und Verwandte
Do. 20. Nov. 16.30 Uhr Hl. Messe, Maria Hilf,
Gattin Maria Böck u. Vater Joh. Böck (KR Thorn)
So.
23. Nov. CHRISTKÖNIG
letzter So. im Kirchenjahr
9.00 Uhr Hl. Messe (GR Höfinger)
+ Gatten Karl Denner u. Schwiegereltern
Do. 27. Nov. 16.30 Uhr Hl. Messe + Eltern Bischinger,
bds. Großeltern
u. + Schwägerin
Sa. 29.
November, 18.00 VA Messe mit Adventkranzweihe
So. 30. November, 9.00 Hl. Messe 1. ADVENT
Erneuerungen und
Sanierungen |
Die Kirche und das liebe Geld! | |
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König.
(Wer darf einen Bischof einsetzen, Papst Gregor VII. 1073-1085 oder auch der dt. König Heinrich IV. 1049-1109) Dieser Streit endete mit einem Kompromiss: Das Eigenkirchenwesen wurde vom Patronatssystem abgelöst. Der Patronatsherr durfte dem Papst einen Bischofskandidaten oder Pfarrer vor- schlagen. Der Patron war weiterhin zur Erhaltung der Kirche verpflichtet. Nur in Notlagen durfte der Patron auf das Kirchengut zurückgreifen. Dieses System wurde endgültig mit dem 2. Vatikanischen Konzil (1962-65) beseitigt. Bis weit ins 19. Jhdt. hinein waren Pfarrer und die Kirche auf Grundbesitz als Hauptquelle ihres Einkommens angewiesen. Die Stolge- bühren (Gebühren für geistliche Amts- handlungen) bildeten eine weitere Grund- lage der Priestereinkünfte. Seit dem 13. Jht. wurde die Verwaltung des Pfarrver- mögens (dies diente für die Personalkos- ten) von der Verwaltung des Kirchen- gutes, das für die Deckung des Sach- aufwandes eingehoben wurde, getrennt verwaltet. (Dem entspricht z.B. in Patzmannsdorf die Unterscheidung zwi- schen Pfarr- und Kirchengüter). Beide werden von der Diözese verwaltet, aber nur die Einkünfte aus den Kirchengütern kommen der Pfarre zugute. In der Refor- mationszeit wurde oft Kirchengut ent- wendet und missbräuchlich verwendet. Angesichts dieser Verhältnisse stellte Joseph II. (1780-90) die Finanzierung der Seelsorge durch die Gründung des Religionsfonds auf eine völlig neue Basis. In der nächsten Gottesdienstordnung wird die Serie mit einem Beitrag über die Stichworte: Religionsfonds (1782) und Kirchenbeitragsgesetz (1939) fortgesetzt. |