Nationalratswahl - 15. Oktober 2017
Wahlsprengel 4, Patzmannsdorf / Kindergarten, Patzmannsdorf Nr. 2
/ Wahlzeit 8.15 - 13.00 Uhr
(Barrierefreie Wahllokale im Wahlsprengel Stronsdorf, Oberschoderlee
und Patzenthal)
KG |
Wahl ber. |
Abg. Stimmen |
Wahl bet. % |
Gült. Stimmen |
SPÖ |
ÖVP |
FPÖ |
GRÜNE |
NEOS |
Pilz |
FLÖ |
GILT |
KPÖ |
Weiße | |
Stronsdorf+Stronegg | 606 |
477 |
78,7 |
465 |
69 |
178 |
183 |
1 |
12 |
15 |
1 |
5 |
1 |
0 | |
Oberschoderlee | 191 |
170 |
89,0 |
169 |
13 |
95 |
52 |
1 |
4 |
1 |
0 |
2 |
1 |
0 | |
Unterschoderlee | 122 |
96 |
78,7 |
94 |
19 |
45 |
28 |
0 |
1 |
0 |
0 |
1 |
0 |
0 | |
Patzmannsdorf | 316 |
254 |
80,4 |
253 |
25 |
155 |
50 |
4 |
10 |
7 |
0 |
1 |
1 |
0 | |
Patzenthal | 114 |
97 |
85,1 |
92 |
6 |
48 |
30 |
3 |
2 |
2 |
0 |
1 |
0 |
0 | |
STRONSDORF | 1349 |
1094 |
81,1 |
1073 |
132 |
521 |
343 |
9 |
29 |
25 |
1 |
10 |
3 |
0 |
Quelle: Anschlagtafel, ohne Gewähr.
Was ist ins Wahllokal mitzunehmen?
- Wahlinformation: In der
"Amtlichen Wahlinformation", die alle Wahlberechtigten vor dem
Wahltag per Post erhalten, ist das für Sie zuständige Wahllokal
angeführt. Außerdem sind die behindertengerechten Wahllokale in den
KG’s Stronsdorf, Oberschoderlee und Patzenthal genannt. Diese
"Amtliche Wahlinformation" ist keine Wahlkarte und gilt nicht als
Ausweis. Sie muss bei der Wahl auch nicht vorgelegt werden. Es wird
jedoch empfohlen, sie zur Wahl mitzunehmen, da dies den Ablauf
vereinfacht.
- Amtlicher Lichtbildausweis: Bitte
bei der Wahl einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass,
Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis,
Identitätsausweis, amtlicher Dienstausweis, Waffenpass etc.)
vorlegen. Auch ein abgelaufener Ausweis kann verwendet werden - es
muss aber die Identität klar feststellbar sein!
- Wahlkarte: Falls eine Wahlkarte
für Sie ausgestellt wurde unbedingt Wahlkarte vorlegen - auch wenn
doch im eigenen Wahllokal gewählt wird! Je nachdem ob Sie schon die
Wahlkarte bzw. das Wahlkuvert zugeklebt haben, werden die weiteren
Schritte im Wahllokal entschieden.
- Kinder, Begleitpersonen:
Personen, die den Stimmzettel nicht ohne fremde Hilfe ausfüllen
können, dürfen sich von einer selbst bestimmten Person führen und
bei der Stimmabgabe helfen lassen. Blinde und sehbehinderte Personen
dürfen einen Rehabilitations- oder Blindenführhund bis in die
Wahlzelle mitnehmen. Betreffend Kinder muss die Wahlbehörde vor Ort
im Einzelfall entscheiden, ob Kinder das Wahllokal betreten dürfen.
Dabei ist insbesondere auf das Erfordernis einer Aufsichtspflicht
Rücksicht zu nehmen. Kleine Kinder sollte man also nicht allein
draußen stehen lassen müssen. In die Wahlzelle hinein sollen Kinder
aber nur dann dürfen, wenn „aufgrund des Alters des Kindes dem
Erfordernis der Wahrung des Wahlgeheimnisses jedenfalls Rechnung
getragen wird“.
- Stimmabgabe in der Wahlzelle: Es
kann eine Partei und/oder je eine Vorzugsstimme aus der
Bundespartei-, Landespartei- und/oder der Regionalparteiliste
gewählt werden. Anschließend den Stimmzettel in das Wahlkuvert
legen, Kuvert verschließen und in die Wahlurne werfen oder an den
Wahlleiter übergeben.
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