Corona-Ordnung für den kirchlichen Bereich ab 22.11.2021
Lockdown ab
22. November – das heißt für die Gottesdienste:
Die Teilnahme an Gottesdiensten ist weiter
ohne 2G- bzw. 3G-Nachweis möglich. Einzuhalten sind jedoch
folgende Regeln:
- Bei allen öffentlichen Gottesdiensten sowohl in der Kirche als
auch im Freien ist eine FFP2-Maske zu tragen.
- Zusätzlich muss ein Zwei-Meter-Mindestabstand (außer Personen
aus einem gemeinsamen Haushalt) eingehalten werden.
- Der Gemeindegesang soll reduziert werden. Statt des Chors sind
maximal 4 Solisten bzw. Instrumentalisten (mit 2G-Nachweis) sowie
Orgel zulässig.
- Alle, die einen liturgischen Dienst versehen, müssen einen
3G-Nachweis erbringen.
Kinder bis zum 6. Lebensjahr sind von der
Maskenpflicht ausgenommen, Schwangere und Kinder von 6 bis 14
Jahren dürfen auch einen Mund- Nasen-Schutz tragen.
Auch bei Taufen und Feiern aus einmaligem Anlass gilt ausnahmslos
die FFP2-Maskenpflicht, solche Feiern sind, wenn möglich, zu
verschieben.
Für andere kirchliche Veranstaltungen gelten die staatlichen
Regeln, ebenso am Friedhof und in Aufbahrungshallen (alle
Zusammenkünfte sind
untersagt; Gremien sind mit FFP2-Maske und 3G-nachweis möglich).
Weiter geltend:
Desinfektion der Hände beim Kommen.
Friedensgruß: weiter mit Verneigung.
Die Spendenkörbchen stehen bei den Eingängen.
An allen Gottesdiensten darf nicht teilnehmen, wer sich krank fühlt, oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Krankheit besteht. Hilfen für das Feiern daheim unter: www.netzwerk-gottesdienst.at