Corona-Ordnung für den kirchlichen Bereich ab 22.11.2021

Lockdown ab 22. November – das heißt für die Gottesdienste:

Die Teilnahme an Gottesdiensten ist weiter ohne 2G- bzw. 3G-Nachweis möglich. Einzuhalten sind jedoch folgende Regeln:
- Bei allen öffentlichen Gottesdiensten sowohl in der Kirche als auch im Freien ist eine FFP2-Maske zu tragen.
- Zusätzlich muss ein Zwei-Meter-Mindestabstand (außer Personen aus einem gemeinsamen Haushalt) eingehalten werden.
- Der Gemeindegesang soll reduziert werden. Statt des Chors sind maximal 4 Solisten bzw. Instrumentalisten (mit 2G-Nachweis) sowie
Orgel zulässig.
- Alle, die einen liturgischen Dienst versehen, müssen einen 3G-Nachweis erbringen.

Kinder bis zum 6. Lebensjahr sind von der Maskenpflicht ausgenommen, Schwangere und Kinder von 6 bis 14 Jahren dürfen auch einen Mund- Nasen-Schutz tragen.
Auch bei Taufen und Feiern aus einmaligem Anlass gilt ausnahmslos die FFP2-Maskenpflicht, solche Feiern sind, wenn möglich, zu verschieben.
Für andere kirchliche Veranstaltungen gelten die staatlichen Regeln, ebenso am Friedhof und in Aufbahrungshallen (alle Zusammenkünfte sind
untersagt; Gremien sind mit FFP2-Maske und 3G-nachweis möglich).

Weiter geltend:
Desinfektion der Hände beim Kommen.
Friedensgruß: weiter mit Verneigung.
Die Spendenkörbchen stehen bei den Eingängen.

An allen Gottesdiensten darf nicht teilnehmen, wer sich krank fühlt, oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Krankheit besteht. Hilfen für das Feiern daheim unter: www.netzwerk-gottesdienst.at